Abgabenrecht

Das Abgabenrecht beschreibt alle Geldleistungen, die der Staat vom Bürger verlangen kann. Zu diesen Leistungen zählen neben den Steuern auch Gebühren und Beiträge. Während Steuern jedoch ohne die Erbringung einer Gegenleistung des Staates zu zahlen sind, werden Gebühren für eine bestimmte öffentliche Leistung erbracht. Eine solche Leistung kann zum Beispiel die Müllabfuhr sein. Beiträge werden dagegen dafür erhoben, dass der Bürger die Möglichkeit hat, eine öffentliche Einrichtung zu nutzen. Ob er es letztlich wirklich tut, bleibt ihm überlassen und ist für die Erhebung belanglos. Die Erhebung von Steuern ist in der Abgabenordnung gesetzlich geregelt, alle sonstigen öffentlichen Abgaben finden sich in eigenständigen gesetzlichen Regelungen.