Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung (früher Bilanzprüfung) ist die für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Kreditinstitute anderer Rechtsform und kommunale Eigenbetriebe gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer). Die Abschlussprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen. Nach Abschluss der Prüfung ist den Geschäftsführern der Gesellschaft ein Prüfungsbericht vorzulegen. Die Abschlussprüfung kann auch freiwillig erfolgen.