Abtretung

Abtretung (auch Zession) ist im die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger („Zedent“ genannt) auf einen anderen („Zessionar“ genannt). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen diesen beiden ohne Mitwirkung des Schuldners. Rechtstechnisch ist die Zession also eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses auf Gläubigerseite. Der neue Gläubiger übernimmt die Rechte und Pflichten des bisherigen Gläubigers. Der Schuldner darf dem neuen Gläubiger alle Rechte entgegensetzen, die ihm gegenüber dem alten zustanden. Zum Beispiel darf er gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen, falls er vor der Abtretung eine Forderung gegen den früheren Gläubiger hatte. Der Schuldner muss nur dann an den neuen Gläubiger leisten, wenn ihm dieser eine Abtretungsurkunde vorlegt oder wenn die Abtretung dem Schuldner vom bisherigen Gläubiger schriftlich angezeigt wird. Die Einhaltung einer bestimmten Form ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Zweck der Zession ist es, Forderungen, die bereits als solche einen Vermögenswert darstellen, ähnlich wie körperliche Sachen in Umlauf bringen zu können.

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