Äquivalenztheorie (Kausalität)

Nach der Äquivalenztheorie ist eine Handlung dann kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Diese Theorie wird vor allem im Strafrecht angewendet. Jedoch ist diese Theorie ziemlich weit, da hiernach z.B. auch die Mutter eines Mörders kausal für den Tod des Opfers geworden ist. Darum wird probiert mit der Lehre der objektiven Zurechnung (siehe unten) eine Einschränkung zu machen der sonst fast endlosen Ausweitung der Kausalreihe zu machen.