Aktie

Bei Aktiengesellschaften wird das Grundkapital in verschiedene Anteile aufgeteilt, und die Anteile werden in Urkunden verbrieft. Diese Anteile heißen Aktien und stellen Wertpapiere dar, durch deren Erwerb der Aktionär einen entsprechenden Anteil am Gesellschaftsvermögen erhält. Aktionäre haften in Höhe des Nennwerts der Aktien und werden durch die Zahlung von Dividenden am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während Stammaktien („Stämme“) dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern aber keine Vorrechte, haben Vorzugsaktien („Vorzüge“) kein Stimmrecht, dem Aktionär werden aber gewisse Sonderrechte eingeräumt (etwa erhöhte Dividende).