Amtsanmaßung

Amtsanmaßung bezeichnet das strafbewehrte Vornehmen einer Handlung, die nur von Amtspersonen vorgenommen werden darf, ohne dass diese Eigenschaft vorliegt. Beispiel: Eine Zivilperson, die öffentlich eine Polizeiuniform trägt und den Verkehr regelt, macht sich strafbar. Es genügt jedoch auch ein Verhalten, das nur einem Amtsinhaber zusteht, ohne sich als Amtsinhaber auszugeben.

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