Architektenrecht

Ein Architekt ist ein Baufachmann, der Bauwerke entwirft, Baupläne ausarbeitet und deren Ausführung überwacht. Er verrichtet seine Tätigkeit als so genannter Freiberufler. Als solcher unterliegt er ganz bestimmten Rechten und Pflichten, die er zu erfüllen hat. Diese Rechte und Pflichten regelt das Architektenrecht. Da es allerdings kein einheitliches Gesetz für die Tätigkeit des Architekten gibt, finden sich diverse Regelungen in verschiedenen Normierungen. So finden hauptsächlich Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure Anwendung. Unter bestimmten Umständen kann der Architekt auch in Haftung genommen werden, wenn er absichtlich einen Auftrag nicht sachgemäß ausführt oder vertraglich geschuldete Pflichten nicht erfüllt. Die Aufsicht über die Architekten wird von der Architektenkammer wahrgenommen.