Auslieferung

Beim Auslieferungsverfahren (auch Überstellungsverfahren genannt) soll der Auszuliefernde vom Land seines Aufenthalts in ein anderes Land (die Auslieferung ersuchendes Land) ausgeliefert. Dies, um im ersuchenden Land vor Gericht gestellt zu werden oder eine schon ausgeurteilte Strafe abzuleisten.
Die vom Expertennotruf vermittelten Kanzleien beraten und vertreten in komplizierten und umfangreichen Auslieferungsverfahren, in welchen der strafrechtliche Hintergrund und auch internationale Verwicklungen in besonderem Masse hervortreten.
Besonders gut stehen die Chancen, wenn bereits vor Erlass eines Haftbefehls agiert werden kann. Aber auch wenn dieser bereits in der Welt ist, kann einiges gegen Haft und Auslieferung unternommen werden.
Insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die im Ausland vorgeworfene Tat durch eine Intrige konstruiert und zu einer rechtswidrigen Verurteilung geführt hat, arbeiten die Experten auf Wunsch mit Ermittlern / Detekteien (vgl.http://www.secret-agent.net) im Ausland zusammen, um die Auslieferung zu verhindern.Die Auslieferungs- oder Überstellungsverfahren betreffen strafrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug und können durch zwischenstaatliche Verträge geregelt sein. Die Überstellung eines Tatverdächtigen deutscher Staatsbürgerschaft an ausländische Staaten erfolgt nicht.