Beschädigung im Rahmen der Sachbeschädigung § 303 StGB

Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz, der äußeren Erscheinung oder der Form einer Sache, durch welche die Brauchbarkeit der bestimmten Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird. Man sieht also, der Begriff ist sehr weitläufig. So liegt z.B. eine Sachbeschädigung vor, wenn man eine Tüte über ein Verkehrsschild stülpt, um dann dort ohne Folgen parken zu können. Jedoch ist diese weite Auslegung nicht zu beanstanden, da der Duden eine solche Interpretation zulässt. Dort heißt es, dass ein Schaden vorliegen kann, wenn materielle od. funktionelle Beeinträchtigungen einer Sache vorliegen.