Unter Besitz versteht man die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, getragen von einem natürlichen Sachherrschaftswillen unter Berücksichtigung der Verkehrsanschuung.
Der Besitz ist in § 854ff BGB geregelt. Er bezeichnet also etwas tatsächliches, daher ist der Besitz als solcher auch kein Recht. Auch Minderjährige können Besitz haben. Lediglich ein natürlicher Sachherrschaftswille ist erforderlich.