Beweis

Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher Überzeugung.

Unterschieden wird zwischen dem Streng- und dem Freibeweis.

Unter Strengbeweis versteht man den Augenscheinsbeweis, die Vernehmung eines Sachverständigen, Die Vernehmung von Zeugen und den Urkundsbeweis. Im Zivilprozess ist noch die Parteivernehmung als Strengbeweis unter bestimmten Voraussetzungen zu zählen, um Strafprozess die Vernehmung des Angeklagten. Wesentlich für den Strengbeweis ist, dass er in der Hauptverhandlung erfolgt (auch wenn die Vernehmung des Angeklagten streng genommen nicht hierunter fällt). Die Beweise im Zwischen und Erkenntnisverfahren werden mit dem Freibeweis geführt. Hier gibt es keine abschließende Aufzählung wie bei dem Strengbeweis.