V.a. bei fremdsprachigen Angeklagten ist die Beiziehung eines Dolmetschers unumgänglich. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bedient sich hier diverser Dolmetscher -ggf. auch außerhalb der gängigen Sprachen.
V.a. bei fremdsprachigen Angeklagten ist die Beiziehung eines Dolmetschers unumgänglich. Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bedient sich hier diverser Dolmetscher -ggf. auch außerhalb der gängigen Sprachen.