Ehegattensplitting

Ehegatten reichen in der Regel ihren Lohnsteuerjahresausgleich gemeinsam beim Finanzamt ein. Das gründet sich auf der Art der vorliegenden Gütergemeinschaft. Bei der Berechnung der gemeinsamen Einkommenssteuer für das vergangene Jahr wird dann ein besonderes Berechnungsverfahren angewandt, das Ehegattensplitting. Dieses bewirkt, dass für jeden Ehegatten ein Grundfreibetrag angerechnet werden kann und nicht nur ein Grundfreibetrag für das gesamte gemeinsame Einkommen. Bei der Berechnung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen halbiert und von dem hälftigen Betrag wird der Einkommenssteuertarif berechnet. Nachdem das geschehen ist, wird die errechnete Einkommensteuer wieder verdoppelt.