Im Strafverfahren gibt es zwei Arten von Entschädigungen. Zum einen kann ein Beschuldigter entschädigt werden, wenn gegen ihn Strafverfolgungsmaßnahmen vorgenommen wurden, sich später aber herausstellt, dass er unschuldig ist. Diese Form der Entschädigung wird nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz bemessen. Zum anderen können auch Opfer von Gewalttaten entschädigt werden. Dafür bietet das Opferentschädigungsgesetz die Grundlage. Ersatz für Vermögensschäden, die auf einer strafbaren Handlung beruhen, gibt es im Strafverfahren nicht. Hier muss der Geschädigte den Zivilrechtsweg einschlagen.