Hierbei handelt es sich um eine besondere Abteilung des Amtsgerichtes, die für Familiensachen zuständig ist. Sie bildet jedoch keinen eigenständigen Gerichtszweig.
Hierbei handelt es sich um eine besondere Abteilung des Amtsgerichtes, die für Familiensachen zuständig ist. Sie bildet jedoch keinen eigenständigen Gerichtszweig.