Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelte Tabelle, in der für häufig auftretende Reisemängel Quoten angegeben werden, nach denen der Reisepreis zu mindern ist. Der Reisevertrag ist in den §§ 651a ff. BGB geregelt.