Garantie

Die Garantie ist die vertragliche Übernahme einer Einstandspflicht. Es wird zwischen selbstständigen und unselbstständigen Garantieübernahmen unterschieden. Der selbstständige Garantievertrag ist im BGB nicht geregelt und unabhängig von der gesicherten Schuld (z.B. Kauf Miete etc.). Unselbstständige Garantien dienen lediglich der Erweiterung bestehender Gewährleistungsrechte. Diese Erweiterung kann sich auf eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erstrecken (vgl. § 443 und § 477 BGB).