Gemäldedetektive (auch Kunstdetektive / Kunstermittler genannt, vgl. http://www.gemäldedetektiv.de) ermitteln abhanden gekommene Kunstwerke, um diese den rechtmäßigen Eigentümern / deren Erben zu beschaffen.
Umgekehrt gibt es auch die Fälle, dass ein langjähriger gutgläubiger Besitzer des Kunstwerks zur Rückgabe an die alten Besitzer zwar generell bereit ist, aber -aufgrund der oft unklaren Rechts- und Sachlage (eine Ersitzung ist zumindest denkbar, auch kann bei jahrzehntelangem Besitz eine gewisse Legitimation nicht abgesprochen werden) zumindest eine Entschädigung wünscht. Da ein solches Vorgehen oft als Erpressung ausgelegt wird, muss hier mit viel Fingerspitzengefühl und anwaltlicher Begleitung vorgegangen werden. Häufig handelt es sich um Kunst, die während der Kriegswirren abhanden kam. Dabei muss es nicht zwangsläufig um Raubkunst gehen.
Alternativ führen Gemäldedetektive auch vor Erwerbsvorgängen für die Erwerber oder Auktionshäuser Recherchen über die Legitimation der Verkäuferseite durch.
Werden Kunstermittler eingeschaltet, handelt es sich meist um Kunstgegenstände im mindestens deutlich siebenstelligem Wertbereich.
Die Aktivität der Kunstdetektive kann politische Dimensionen erreichen, wenn etwa über die Rückgabe von Gemälden getagt wird, die während der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden. Eine Rolle spielen dabei auch seinerzeit als „entartet“ beschlagnahmte Kunstwerke. Hier kooperieren die Kunstdetektive mit Rechtsanwaltskanzleien, welche häufig mit dieser meist international ausgerichteten Aktivität zu tun haben (z.B. RA Paul Vogel, www.vogellaw.de).
Aber auch mit Kunsthistorikern arbeiten die Gemäldedetektive eng zusammen. Weiter haben die Kunstdetektive Kontakt zu Chemikern, Schriftgutachtern, Physikern, Papierherstellern etc.
Die Kunstfahnder / Kunstdetektive beschäftigen sich häufig mit dem Zusammentragen von Belegen zur Klärung von Eigentumsverhältnissen, was -je nach Werthaltigkeit des Kunstwerkes- siebenstellige Kosten verursachen kann. Mit diesen Belegen ausgestattet werden dann die entspr. anwaltlichen Spezialisten bestückt, um die Rückgabe / Restitution durchzusetzen.
Bzgl. gestohlener Kunstwerke wird auch über das Art Loss Register (private Datenbank zur Recherche entwendeter Kunstwerke) oder Interpol recherchiert. Wichtiger ist oft die mobile Technologie, wonach per Handybild etwa auch während einer laufenden Auktion über einen Zentralserver per Bildauswertung ein Kunstwerk als gestohlen erkannt werden kann.
Als Kunstdetektiv wurde u.a. Clemens Toussaint medial bekannt. Herr Toussaint ist Kunsthistoriker und arbeitet im Restitutionsbereich.
Bei der täglichen Ermittlungsarbeit dürfte entspr. Bekanntheitsgrad jedoch nicht von Vorteil sein, bzgl. näherer Details zur Aktivität der Kunstermittler wird auf www.gemäldedetektiv.de verwiesen.
Aufgrund der hohen Ermittlungskosten betragen die Erfolgshonorare der Kunstdetektive oftmals 50 Prozent des Wertes des Kunstwerks.