Gemeingebrauch

Bestimmte Sachen sind für die Allgemeinheit bestimmt. Dies können z. B. Straßen und Wege sein. Jeder kann diese Sachen benutzen ohne vorher eine behördliche Erlaubnis einzuholen. Wichtig hierbei ist, dass die Sachen ihrer Bestimmung nach benutzt werden müssen. Bei der Straße wäre dies zur Fortbewegung, aber auch der ruhende Verkehr zählt hierzu. Jedoch fällt etwa der Zeitungsverkäufer nicht mehr unter der üblichen Widmung der Straße, vielmehr bedarf er zum Verkauf eine Sondernutzungserlaubnis. Erlaubt ist aber der so genannte kommunikative Gemeingebrauch, da es üblich ist sich auf der Straße mit anderen zu unterhalten.

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