Innerhalb der Strafgerichte wird zwischen Großen Strafkammern und Kleinen Strafkammern differenziert, wobei die vorgeworfene Tat ausschlaggebend ist. Ergänzend zu dem Vorsitzenden Richter und den zwei Schöffen der Kleinen Strafkammer umfasst die Besetzung der Großen Strafkammer einen beisitzenden Richter.