Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am Montag, den 23. Mai 1949 in Kraft gesetzt. Einfache Gesetze werden daran gemessen, ob sie gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung ist das höchste Gut unseres Staates. Es garantiert den Bürgern unter anderem ihre Grundrechte. Weiterhin regelt es die Befugnisse der einzelnen Staatsorgane. Das Grundgesetz hat seit seiner Entstehung zahlreiche Änderungen erfahren und wurde jüngst durch die zweite Föderalismusreform wieder geändert. Das Grundgesetz nennt unter anderem die wichtigsten Staatsprinzipien wie Bundesstaatlichkeit, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip (Gewaltenteilung) und das Sozialstaatsprinzip.

Das Grundgesetz kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates geändert werden (Art. 79 Absatz 2 GG).