Dieses Recht regelt wie das internationale Recht allgemein, die rechtlichen Möglichkeiten zwischen allen Staaten der Welt auf dem Gebiet des Privatrechts. In Deutschland ist diese Rechtsform im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es gibt vor, wie und vor allem vor welchem Gericht man seine privatrechtlichen Ansprüche durchsetzen kann.