Wer in Deutschland offiziell jagen will benötigt einen Jagdschein. Dieser berechtigt dann den Besitzer zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein bedarf der Jäger auch noch die Zustimmung zur Jagd von dem jeweiligen Revierinhaber. Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb. Es findet eine Prüfung des jeweiligen zuständigen Amtes statt, ob der Jagdrechtsinhaber auch zulässig ist. Der Jagdschein ist zu versagen oder kann versagt werden, wenn die Person die erforderliche jagdrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der Jagdschein ist dann zu versagen, wenn ein missbräuchlicher Umgang mit Waffen und Munition vorliegt oder wenn eine Verurteilung wegen eines Verbrechens gegeben ist. Auch muss der Jäger eine Jagdhapflichtversicherung abschließen. Sie wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei der Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden.