Justizvollzugsanstalt

Hierbei handelt es sich um Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden. Darüber hinaus sind sie noch für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und Erzwingungshaft zuständig. Die Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen. Die Regeln der Unterbringung regelt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG). So werden z.B. Frauen grundsätzlich getrennt von Männern untergebracht. Jugendliche kommen in speziellen Justizvollzugsanstalten unter.