Kapitalgesellschaft

Bei dieser Gesellschaftsform ist die Mitgliedschaft auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten. Um Kapitalgesellschaften handelt es sich bei der Aktiengesellschaft (AG), bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Eine Kapitalgesellschaft bedarf zu ihrer Entstehung die Eintragung ins Handelsregister. Vor der Eintragung entsteht je nach Gesellschaftsform Vorgesellschaften oder Vorgründungsgesellschaften. Eine Kapitalgesellschaft erkennt man daran, dass ihre Gesellschafter nicht persönlich haften. Auch können ihre Anteile grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden. Sie sind als juristische Personen rechtsfähig. Darüber hinaus gelten sie als Handelsgesellschaften (§ 3 Absatz 1 AktG, § 13 Absatz 3 GmbHG). Die Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer.