Masseverbindlichkeit / Insolvenzforderung

Gerade bei Steuerverbindlichkeiten ist zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung abzugrenzen. Es ist zu klären, ob die Steuerschuld bereits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründet war. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Lebenssachverhalt an. Vor Verfahrenseröffnung begründete Steuerforderungen sind Insolvenzforderungen, § 38 InsO und nur mit der Quote zu bedienen.