Opferanwalt

Der Opferanwalt vertritt die Interessen der Opfer von Straftaten. Der Begriff ist weit zu fassen und beginnt bei der Zeugenbeistandschaft, Nebenklage, Adhäsionsverfahren etc. über die Beitreibung von Forderungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Oft ergeben sich indes auch später Anknüpfungspunkte, um Schadensersatz für Nachteile durchzusetzen, die aufgrund strafrechtlich relevanter Handlungen entstanden sind.
Genau genommen ist daher auch die Restitution im Zusammenhang mit der Raubkunstthematik unter die Rubrik der Tätigkeit als Opferanwalt zu fassen. Hier kooperieren die Opferanwälte mit entspr. Gemälde- und Kunstermittlern. http://www.kunstermittler.de