Realsplitting

Ist eine einkommenssteuerpflichtige Person einer anderen zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so hat sie durch die Unterhaltsleistung mitunter einen steuerlichen Vorteil. Dieser kann darin bestehen, die Unterhaltsleistung bei der Einkommenssteuer als Sonderausgabe vom Einkommen abzuziehen. Diese Möglichkeit nennt man Realsplitting. So kann im Kalenderjahr bis zu 13.805,00 EUR als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn der Unterhaltsempfänger seine Zustimmung dazu erteilt.