Mit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert.
Mit der Strafanzeige wird ein -nach Meinung des Anzeigenden- strafrechtlich relevanter Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden, d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, kommuniziert.