Das Strafprozessrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen bzgl. des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Der Strafprozess, immer aus den großen Schritten Ermittlungsverfahren, Eröffnungsverfahren und Hauptverhandlung bestehend, wird mittels der Strafprozessordnung (StPO) geführt.