Vergaberecht

Es gibt Angelegenheiten, die liegen im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Wenn diese nun gewisse Dinge regeln will, bedarf sie der Hilfe privater Unternehmen und hat im Übrigen lediglich begrenzte Mittel zur Verfügung. Das Vergaberecht regelt dieses Dilemma. Zum einen bestimmt es, in welcher Höhe öffentliche Gelder für bestimmte Angelegenheiten zur Verfügung stehen. Zum anderen gibt es auch Richtlinien dafür vor, wie unter den möglichen privaten Beauftragten derjenige herausgefiltert wird, der schlussendlich den öffentlichen Auftrag ausführen darf. Die bekannteste Methode ist die Ausschreibung eines Auftrages, so dass sich Firmen auf diese bewerben müssen. Aus den Bewerbungen wird dann die am besten geeignete Firma ausgewählt.