Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich ist der bei der Ehescheidung vor Ausspruch der Scheidung durch das Familiengericht durchzuführende Ausgleich zwischen den Anwartschaften der Ehegatten auf eine voneinander unabhängige Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Er beruht auf dem Grundgedanken, dass die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche aus der Leistung beider Ehegatten resultieren. Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Weise, dass nach Ermittlung von Art und Höhe der jeweiligen Versorgungstitel beider Ehegatten (Renten, Pensionen) der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten zu übertragen hat.