Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht treffen Menschen für den Fall, dass sie zeitweise oder dauerhaft ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und dies von einem Arzt schriftlich attestiert wird. Dabei bevollmächtigt jemand eine andere Person, diese in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit es gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Versorgungsvollmacht berechtigt zur Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung soweit jemand selbst nicht imstande ist, darüber zu bestimmen. Die bevollmächtigte Person kann alle Verträge mit Kliniken, Alten- und Pflegeheimen oder Pflegediensten abschließen, einseitige Erklärungen abgeben und entgegennehmen und meinen Aufenthalt bestimmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht in der Regel die Verwaltung des Vermögens und der Einkünfte sowie die Besorgung aller laufenden Geschäfte. Hierzu gehören zum Beispiel die Abwicklung von Bankgeschäften oder die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen und der Krankenkassen. Häufig wird die Versorgungsvollmacht zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossen.