Ein Bankkonto in der Schweiz kann im Erbfall Probleme aufweisen, wenn es sich um Schwarzgeld handelt – oder dies zumindest möglich ist.
Anwendbar ist zunächst deutsches Erbrecht, allerdings gilt im Verhältnis zur Bank schweizerisches Recht (die Bank wird daher das Geld zunächst einfrieren, bis sich die Erben gemeldet haben). Ist den Erben das Bankinstiutut nicht bekannt, können Sie über einen ebenfalls vom Expertennotruf vermittelten Spezialisten suchen lassen. Dem Erben steht ein Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Bank zu.
Die Erben machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie auf diesem Wege gefundenes Schwarzgeld nicht angeben. Geben Sie es an, so wird vom ererbten Auslandsvermögen oft nichts mehr übrig bleiben (rückwirkende Verzinsung etc.).
Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Hinzuziehung eines Experten für den Problemkreis „Bankkonto Schweiz Erbfall“ (nicht des Bankers / nicht des Steuerberaters, der sich ansonsten selbst strafbar macht, sondern eines der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegenden Spezialisten) unumgänglich.