Die bewusste Fahrlässigkeit ist abzugrenzen vom bedingten Vorsatz. Dies ist z.B. im Strafrecht sehr wichtig, wenn der Täter entweder wegen Totschlages oder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden soll. Die Strafdrohung des Totschlages ist wesentlich höher. Bewusste Fahrlässigkeit wird folgendermaßen erklärt: Der Täter hält den Erfolg nicht ernstlich für möglich. Er erkennt die Gefahr. Er vertraut auf den Nichteintritt des Erfolges („Es wird schon gut gehen“). Er findet sich nicht mit dem Erfolgseintritt ab.