Drittschadensliquidation

Unter Drittschadensliquidation versteht man die Lösung eines im Bereich des Schadensrecht auftretenden Problems. Es kann nämlich vorkommen, dass Schaden und Ersatzanspruch im Dreipersonenverhältnis auseinander fallen können. So ist es möglich, dass jemand einen Schaden gegenüber einem Dritten hat, jedoch keinen Ersatzanspruch gegen ihn geltend machen kann. Der andere hingegen hat einen Ersatzanspruch, jedoch keinen Schaden. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Drittschadensliquidation sind:

1. Der Schaden liegt nicht beim Anspruchsinhaber.
2. Der Geschädigte hat keinen Anspruch.
3. Zufällige Verlagerung des Schadens vom Anspruchsinhaber auf den Geschädigten.

Dieses Ergebnis wird dadurch korrigiert, dass der Geschädigte von dem Anspruchsinhaber Abtretung seines Schadensersatzanspruches verlangen kann.

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