Hierunter versteht man den Vertrag über die Abtretung von Forderungen. Jedoch ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring kauft der Käufer die Forderung endgültig. Es handelt sich hierbei um einen Forderungskauf. Hier trägt der Käufer das Insolvenzrisiko des Schuldners, dafür erhält er jedoch die Forderung „unter Wert“.
Beim unechten Factoring hingegen, kommt es nur zu einer Abtretung erfüllungshalber. Das heißt, sollte der der Schuldner die Forderung nicht begleichen können, kann der Forderungskäufer beim Verkäufer Rückgriff nehmen. Es ist ein gemischter Vertrag, der dem Darlehensvertrag stark ähnelt.