Nach dem FCPA (Foreign Corrupt Practices Act) wird die Bestechung ausländischer (nicht US-) Amtsträger mit dem Ziel der Auftragsgewinnung bestraft. Das FCPA beinhaltet einen sehr weitgefassten Täterkreis. Voraussetzung ist die Absicht, den Empfänger zum Missbrauch seiner Amtsstellung zu veranlassen. Weiter muss der Amtsträger in seiner amtlichen Funktion beeinträchtigt werden. Hinsichtlich der Vorteilsgewährung kommt auch auch eine Haftung für das Verhalten Dritter in Frage. Beugen sich die Unternehmen dem Ermittlungsdruck der US-Behörden nicht, können deren Mitarbeiter per Haftbefehl gesucht / die Einreise in die USA verhindert werden.