Der Geheimschutz sorgt sowohl für die Geheimhaltung lebenswichtiger Interessen als auch die Sicherheit des Bundes bzw. eines Landes. Dies unterfällt letztlich der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes und umfasst auch den Sabotageschutz.
Der Geheimschutz sorgt sowohl für die Geheimhaltung lebenswichtiger Interessen als auch die Sicherheit des Bundes bzw. eines Landes. Dies unterfällt letztlich der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes und umfasst auch den Sabotageschutz.