Als geistiges Eigentum wird die persönlich geistige Schöpfung eine Mensches bezeichnet. Es ist durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht entsteht automatisch, es bedarf also keiner Anmeldung noch sonst irgendwelcher Voraussetzungen. Das Urheberrecht schützt zum Beispiel Werke der Literatur, der Kunst aber auch Sprach- und Musikwerke. Dem Schöpfer des Werkes stehen alle Rechte am Werk zu, wenn der konkrete Gegenstand eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist. Die Schöpfung muss durch menschliche Sinne wahrnehmbar sein. Demnach ist die bloße Idee nicht geschützt.