Das internationale Recht hat den gleichen Hintergrund wie das Europarecht und das Recht eines einzelnen Staates, nur dass es im größtmöglichen Rahmen stattfindet. Es beinhaltet die Möglichkeiten, mit Ländern der ganzen Welt rechtstechnisch zu kooperieren. Es legt dabei zum Beispiel fest, wo jemand klagen muss, wenn er einen Anspruch gegen eine Person geltend machen will, die beispielsweise in Afriika lebt.