Unter Jugendstrafrecht versteht man ein Sonderstrafrecht / Sonderstrafprozessrecht für Täter, die sich zur Tatzeit in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus befanden.
Unter Jugendstrafrecht versteht man ein Sonderstrafrecht / Sonderstrafprozessrecht für Täter, die sich zur Tatzeit in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenstatus befanden.