Bezogen auf die EU ist hier festzustellen, dass es diese Mindeststandards für Beschuldigte im Strafverfahren immer noch nicht gibt. Dies gilt z.B. auch für die Frage, wann ein Rechtsanspruch auf die Hinzuziehung eines Anwalts besteht.
Bezogen auf die EU ist hier festzustellen, dass es diese Mindeststandards für Beschuldigte im Strafverfahren immer noch nicht gibt. Dies gilt z.B. auch für die Frage, wann ein Rechtsanspruch auf die Hinzuziehung eines Anwalts besteht.