Hat eine Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Seh-, Hör- oder Fortpflanzungsvermögen, Gliedmaßen verliert oder entstellt wird, dann spricht man von einer schweren Körperverletzung. Ist die Tat also mit einer solchen Folge behaftet, dann muss auch eine höhere Bestrafung des Täters erfolgen. In Betracht kommt dann nur noch eine Freiheitsstrafe, die mit mindestens einem Jahr beginnt und bis zu zehn Jahren lang sein kann.