Unter Steuerfahndung versteht man hoheitliche Steuerbeitreibung und Strafverfolgung. Sofern Sie von der Steuerfahndung verfolgt werden, sollten Sie zunächst jede Aussage verweigern und juristischen Beistand einfordern. Erst nach erfolgter anwaltlicher Akteneinsicht und Abstimmung sind Äußerungen gegenüber der Steuerfahndung sinnvoll. Richtig ist, dass Kooperationsbereitschaft gegenüber der Steuerfahndung positiv gewertet werden kann. Diese Kooperation kann aber auch nach Akteneinsicht / juristischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung anwaltlich stattfinden. Die Gefahren einer unbedachten Vorabäußerung gegenüber der Steuerfahndung sind deutlich höher, als die Chance der Strafmilderung.