Steuerhinterziehung

Diese Straftat begeht man dann, wenn man gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern nicht die an sich korrekte Höhe der Steuern entrichtet oder für sich oder eine andere Person nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem man zum Beispiel unkorrekte Rechnungen ausstellt.

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