Im Steuerrecht gibt es neben Steuerstrafwidrigkeiten fünf Straftaten: Steuerhinterziehung, Bannbruch, Bandenschmuggel, Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung an Steuermarken. Der wichtigste Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Diese wird oft bereits geprüft, wenn bei Steuerprüfungen festgestellt wird, dass z.B. die AfA/ Fahrtkosten / Sonderausgaben o.ä. falsch berechnet wurden. Ähnlich kann es sich mit der Einkommenssteuer verhalten. Nicht selten wartet daraufhin die Ermittlungsbehörde das Ergebnis eines Einspruches / einer Klage gegen den Steuerbescheid ab. In letzterer wird dann rückwirkend durch Zinsen und Säumniszuschläge häufig über die Existenz eines Unternehmens entschieden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang z.B. Steuerhinterziehung,Steuerverkürzung, Steuergestaltung, Zollkriminalität, Schwarzarbeit etc. etc