Fachbegriffe


Übersicht | A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Aberratio ictus


Als Aberratio ictus (lat. 'Fehlgehen des Hiebes') wird im Strafrecht das Fehlgehen einer Tat bezeichnet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Täter das Opfer A anvisiert, jedoch das Opfer B trifft. Insbesondere erscheint manchmal die Abgrenzung zum error in persona vel objecto (Erklärung siehe dort) schwierig. Strafrechtlich wird der Täter nach überwiegender Ansicht nach einem Versuch am anvisierten Ziel und wegen Fahrlässigkeit (soweit hier eine Strafbarkeit existiert) am getroffenen Ziel verurteilt.

Aberratio ictus
Abfindung
Abgabenrecht
Abhanden kommen einer Sac ...
Abhören
Abkömmlinge
Abkürzung der Sperrfrist
Abmeldung von Kraftfahrze ...
Abnahme im Sinne des Werk ...
Abschiebung von Ausländern
Abschlussprüfung
Abschlussvollmacht
Absehen von Strafe
Abtretung
Actio libera in causa
Adäquanztheorie
Adoption
Adoptionsvermittlung
Äquivalenztheorie (Kausal ...
Affektzustand
AGB (Allgemeine Geschäfts ...
Agent
Agenten
Akteneinsicht
Aktie
Aktiengesellschaft
Akzessorietät
Alibi
Alkoholdelikt
Allgemeine Geschäftsbedin ...
Amtsanmaßung
Amtsdelikte
Amtsermittlungsgrundsatz
Analogie
Anderkonto
Anfangsverdacht
Anfechtung
Anfechtung einer Willense ...
Angriff (§ 32 StGB)
Ankaufsrecht
Anliegerverkehr
Annahme der Erbschaft
Anschluss- und Benutzungs ...
Anstifter § 26 StGB
Anwalt
Anwaltsnotdienst
Anwaltsnotruf
Anwaltssuchdienst
Anwaltssuche
Anwartschaftsrecht
Architektenrecht
Arglist im Sinne des § 12 ...
Arglos (§ 211 StGB)
Aufrechnung
Auslieferung
Auslieferung Russland
Auslieferung Schweiz USA
Auswanderung
Avantgarde

Wir vermitteln Ihnen den jeweiligen Spezialisten für Ihren Rechtsfall ! Weltweit !
www.anwaltsnotdienst.com