Fachbegriffe


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Äquivalenztheorie (Kausalität)


Nach der Äquivalenztheorie ist eine Handlung dann kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Diese Theorie wird vor allem im Strafrecht angewendet. Jedoch ist diese Theorie ziemlich weit, da hiernach z.B. auch die Mutter eines Mörders kausal für den Tod des Opfers geworden ist. Darum wird probiert mit der Lehre der objektiven Zurechnung (siehe unten) eine Einschränkung zu machen der sonst fast endlosen Ausweitung der Kausalreihe zu machen.

Aberratio ictus
Abfindung
Abgabenrecht
Abhanden kommen einer Sac ...
Abhören
Abkömmlinge
Abkürzung der Sperrfrist
Abmeldung von Kraftfahrze ...
Abnahme im Sinne des Werk ...
Abschiebung von Ausländern
Abschlussprüfung
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Absehen von Strafe
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Actio libera in causa
Adäquanztheorie
Adoption
Adoptionsvermittlung
Äquivalenztheorie (Kausal ...
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AGB (Allgemeine Geschäfts ...
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Agenten
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Anfechtung
Anfechtung einer Willense ...
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Anstifter § 26 StGB
Anwalt
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Anwaltsnotruf
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Aufrechnung
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Auslieferung Russland
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Auswanderung
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