Fachbegriffe


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Besitz


Unter Besitz versteht man die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, getragen von einem natürlichen Sachherrschaftswillen unter Berücksichtigung der Verkehrsanschuung.

Der Besitz ist in § 854ff BGB geregelt. Er bezeichnet also etwas tatsächliches, daher ist der Besitz als solcher auch kein Recht. Auch Minderjährige können Besitz haben. Lediglich ein natürlicher Sachherrschaftswille ist erforderlich.

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